Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Flinkify Automatisierungsagentur
Stand 30.06.2025
§ 1 Geltungsbereich
- • Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der Flinkify Automatisierungsagentur gegenüber ihren Kunden.
- • Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
- • Durch die Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB verbindlich an.
- • Für Kooperationspartner gelten zusätzlich gesonderte Kooperationsverträge.
§ 2 Vertragsgegenstand
- • Flinkify bietet individuelle Dienstleistungen rund um die Automatisierung von Geschäftsprozessen mithilfe KI‑gestützter Agenten, Dashboards und Software.
- • Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag, inklusive ggf. ergänzender Auftragsverarbeitungs‑ oder Kooperationsverträge.
§ 3 Leistungsumfang
- • Flinkify erstellt für den Kunden maßgeschneiderte Automatisierungskonzepte – z. B. für Check‑in‑Automatisierung, Rechnungserfassung oder Lead-Qualifizierung.
- • Beratung, Umsetzung und Wartung erfolgen durch Flinkify aus einer Hand.
- • Der genaue Umfang wird im Einzelfall vertraglich definiert.
§ 4 Vergütung & Zahlungsbedingungen
- • Die Vergütung richtet sich nach dem bestätigten Dienstleistungsvertrag.
- • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
- • Bei Zahlungsverzug behält sich Flinkify vor, Verzugszinsen zu berechnen.
§ 5 Mitwirkung des Kunden
- • Der Kunde stellt alle benötigten Informationen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
- • Verzögerungen aufgrund unterlassener Mitwirkung können nicht zu Lasten von Flinkify gehen.
§ 6 Haftung & Gewährleistung
- • Flinkify haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Haftung für Datenverlust besteht nur bei grober Fahrlässigkeit.
- • Die Haftung ist auf den im Vertrag vereinbarten Auftragswert begrenzt.
- • Für mittelbare Schäden, wie entgangene Gewinne, besteht keine Haftung, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt. Entsprechende Regelungen in Kooperationsverträgen haben Vorrang.
- • Insbesondere haften wir nicht für Datenschutzverstöße, die durch Kooperationspartner verursacht werden – diese müssen eigenverantwortlich die Datenschutzanforderungen erfüllen.
- • Bei Einsatz von KI zur potenziellen Überwachung von Mitarbeiter:innen berücksichtigt Flinkify die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
§ 7 Datenschutz
- • Der Kunde verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten.
- • Flinkify übernimmt die Datenverarbeitung im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV).
- • Personenbezogene Daten werden ausschließlich zweckgebunden verarbeitet.
- • Technische und organisatorische Maßnahmen sichern die Daten vor unbefugtem Zugriff oder Verlust.
- • Freelancer handeln ausschließlich weisungsgebunden und datenschutzgerecht im Auftrag von Flinkify.
- • Regelmäßige Schulungen durch Flinkify gewährleisten den sicheren Umgang mit KI-Systemen.